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Aufnahme und Abschluss

Aufnahme

Das Berufliche Gymnasium setzt zur Aufnahme einen mittleren Abschluss voraus, der nachgewiesen werden kann durch:

  1. ein Versetzungszeugnis in die Einführungsstufe E1 einer gymnasialen Oberstufe
     
  2. oder einen Beschluss der Klassenkonferenz der abgebenden Schule, in dem die Eignung für den Übergang in das Berufliche Gymnasium festgestellt wird, und ein Abschlusszeugnis einer Real- oder Gesamtschule oder der zweijährigen Berufsfachschule
     
  3. oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, in dem der Mittlere Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (Durchschnittsnote 2,75) in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft erbracht wurde sowie in den übrigen Fächern im Durchschnitt gleichfalls besser als befriedigende Leistungen aufweist.

In die Stufe Q1 - Q4 können Bewerber/-innen mit FOS-Abschluss aufgenommen werden, wenn sie die Fachrichtung beibehalten und die Fremdsprachenverpflichtung erfüllt haben.

Anmeldung

Schüler/Schülerinnen eines 10. bzw. 9. Schuljahres bei G8 müssen einen gewünschten Wechsel der bisher besuchten Schule bis spätestens Ende Februar mitteilen. Nach der dortigen Eignungsfeststellung werden die Bewerbungen mit Zeugniskopien und Gutachten an das Berufliche Gymnasium weitergeleitet.

Schüler/Schülerinnen, die den mittleren Abschluss schon früher erworben haben, melden sich ebenfalls bis spätestens Mitte Februar direkt schriftlich im Sekretariat der Max-Eyth-Schule mit den üblichen Unterlagen an.

Abschluss

Die Ausbildung im Beruflichen Gymnasium endet mit der Abiturprüfung. Wer diese besteht, erhält das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium für alle Studienrichtungen an einer Hochschule/Universität in Deutschland befähigt und die Grundlage für qualifizierte Funktionen in der Wirtschaft sein kann.

Die erworbene berufliche Bildung kann auf eine spätere berufliche Ausbildung angerechnet werden, so dass sich die Ausbildungszeit verkürzt.

Bei Verlassen der Schule nach der Stufe Q2 kann bei entsprechenden Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Nach einem weiteren Jahr außerschulischer praktischer Tätigkeit wird dann die allgemeine Fachhochschulreife bestätigt.

Downloads:
Anmeldeformular Berufliches Gymnasium [446 KB] Anmeldeformular Berufliches Gymnasium [110 KB]
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